Geschäftsbedingungen 

 

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der

Reservierung nach den Richtlinien des Gastaufnahmevertrages

des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.

Gerichtsstand ist Schongau.

 

1. Vertragsabschluß

Mit der Buchungsbestätigung, Anzahlung, Bestellung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Ferienwohnung ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.

 

2. Leistungen

Mit Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:

 

a) Der Vermieter ist verpflichtet, die jeweilige Ferienwohnung im

nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen.

 

b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für

die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft am Abreisetag zu entrichten.

 

c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, dass er unabhängig vom Grund der Verhinderung an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird.

 

d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einen Grund, den der Vermieter zu

vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts frei.

 

 

3. Rücktritt

Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies sollte jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich geschehen. Unabhängig vom Datum des Zugangs der Rücktritterklärung seitens des Gastes.

 

Bei Rücktritt von einer Buchung gelten folgende Stornobedingungen:

Die Anzahlung, fällig bei der Buchung, wird einbehalten.

 

 

 

Zur Vermeidung der im Falle einer Stornierung entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung.

 

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