Geschäftsbedingungen
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der
Reservierung nach den Richtlinien des Gastaufnahmevertrages
des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.
Gerichtsstand ist Schongau.
1. Vertragsabschluß
Mit der Buchungsbestätigung, Anzahlung, Bestellung, Zusage oder kurzfristiger Bereitstellung der Ferienwohnung ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
2. Leistungen
Mit Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichten sich die Parteien für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der folgenden gegenseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag:
a) Der Vermieter ist verpflichtet, die jeweilige Ferienwohnung im
nutzungsgerechten Zustand und entsprechend der Bestellung bereitzustellen.
b) Der Gast ist verpflichtet, das vertraglich geschuldete Entgelt für
die Zeit (Dauer) der Bestellung der Unterkunft am Abreisetag zu entrichten.
c) Der Gast wird von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgeltes nicht dadurch befreit, dass er unabhängig vom Grund der Verhinderung an der Ausübung des ihm zustehenden Gebrauchsrechtes verhindert wird.
d) Beruht die Verhinderung jedoch auf einen Grund, den der Vermieter zu
vertreten hat, wird der Gast von der Entrichtung des vertraglich geschuldeten Entgelts frei.
3. Rücktritt
Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies sollte jedoch im eigenen Interesse des Gastes schriftlich geschehen. Unabhängig vom Datum des Zugangs der Rücktritterklärung seitens des Gastes.
Bei Rücktritt von einer Buchung gelten folgende Stornobedingungen:
Die Anzahlung, fällig bei der Buchung, wird einbehalten.
Zur Vermeidung der im Falle einer Stornierung entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung.
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